Für Schäden, die zwischen der Abgabe im Abfahrtshafen und der Abholung im Ankunftshafen entstanden sind – am Fahrzeug selbst oder am mitgeführten Autoinhalt.
Melden Sie den Schaden sofort nach Feststellung. Lassen Sie sich – wenn irgend möglich – noch im Hafen ein Schadenprotokoll geben: es ist das wichtigste Beweismittel.
Stattdessen ein Schaden am Fahrzeug während der Reise? Zur Kasko-Schadenmeldung.