Service · Schaden melden
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Transportschaden melden

Für Schäden, die zwischen der Abgabe im Abfahrtshafen und der Abholung im Ankunftshafen entstanden sind – am Fahrzeug selbst oder am mitgeführten Autoinhalt.

Bitte beachten

Melden Sie den Schaden sofort nach Feststellung. Lassen Sie sich – wenn irgend möglich – noch im Hafen ein Schadenprotokoll geben: es ist das wichtigste Beweismittel.

Felder ohne Zusatz sind Pflichtangaben.

Schadendaten
Steht oben auf der Deckungsbestätigung, z. B. 1273-… (SeaBridge) oder 2950-01-… (IVSS).
Die Deckung besteht ab Abgabe im Abfahrtshafen bis zur Abholung im Ankunftshafen.
Versicherungsnehmer
Versichertes Fahrzeug
Umfang des Schadens
Selbstbeteiligung 500,00 € je Schadenfall. Bei einem zusammenhängenden Schaden aus Transport und Autoinhalt fallen insgesamt höchstens 500,00 € an.
Mitgeführte Fahrräder, E-Bikes und E-Scooter sind während der Transporte mitversichert – innen oder außen gesichert.
Was ist passiert und wie wurde der Schaden festgestellt? Fotos laden Sie weiter unten hoch.
Falls ja: bitte weiter unten mit hochladen – es ist das wichtigste Beweismittel.
Erstattung
Bilder vom Schaden und vom Fahrzeug (außen und innen), Skizze des Hergangs, Polizeiprotokoll, Belege – max. 15 MB je Datei, 40 MB gesamt.

Stattdessen ein Schaden am Fahrzeug während der Reise? Zur Kasko-Schadenmeldung.